Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Immobilienservice Hombach & Erbach GbR
Riehler Straße 1, 50668 Köln
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen der Immobilienservice Hombach & Erbach GbR (im Folgenden „Anbieter“) gegenüber ihren
Kunden (im Folgenden „Kunde“), sofern nicht abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich zwischen
den Vertragsparteien vereinbart wurden.
1.2. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, es sei denn, es wird in einzelnen Bestimmungen ausdrücklich zwischen diesen unterschieden.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Alle
Geschäfte und Verträge erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
1.4. Der Kunde erkennt die ausschließliche Geltung dieser AGB durch seine Unterschrift auf dem
Betreuungsvertrag oder der Auftragsbestätigung an. Andere Bedingungen sind ungültig.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters
2.1. Der Anbieter erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienbetreuung und -
verwaltung. Diese umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein:
- Hausmeisterservice
- Hausreinigungsservice
- Vermittlung und Verkauf von Immobilien
- Immobilienverwaltung
- Entrümpelungsdienste
- Schlüsseldienst
- Immobilienfotografie
- An- und Verkauf von Immobilien
2.2. Diese Leistungen umfassen auch die Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit
dem Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Liegenschaften, Gewerbeobjekte sowie
Wohnimmobilien.
2.3. Der Anbieter ist berechtigt, Finanzierungsmöglichkeiten zu vermitteln und beratend tätig zu sein, sofern
dies vertraglich vereinbart wurde.
2.4. Der konkrete Leistungsumfang wird in den jeweiligen Verträgen zwischen dem Anbieter und dem
Kunden festgelegt.
2.5. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch bei eventuellen
Rechtsnachfolgern, beispielsweise bei Vermietung oder Verpachtung, zu übertragen. Beide Parteien sind
verpflichtet, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger zu übertragen.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
3.1. Die Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden
ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkäufe bleiben
vorbehalten.
3.2. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit dem
Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistungen durch den Anbieter zustande.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag enthaltenen Angaben, insbesondere Maßangaben, vor
Vertragsabschluss auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Abweichungen bis zu 12 % gelten als tolerierbar und
führen nicht zu Vertragsänderungen.
3.4. Der Vertrag kann auch durch elektronische Kommunikation (E-Mail) oder andere schriftliche
Bestätigungswege zustande kommen.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
4.1. Die Vertragsdauer und Kündigungsfristen richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen
Betreuungsvertrags bzw. der Auftragsbestätigung.
4.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund
liegt vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt.
4.3. Kündigungen bedürfen der Schriftform, einschließlich per E-Mail oder Fax.
4.4. Wird eine Vertragsverlängerung oder automatische Verlängerung nicht mindestens zwei Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag
festgelegte Laufzeit.
§ 5 Einweisung in das Anwesen und Zugang zu Objekten
5.1. Vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, die Mitarbeiter des Anbieters
umfassend in die technischen Einrichtungen und Anlagen des zu betreuenden Anwesens einzuweisen. Dies
umfasst:
- Erklärung aller vorhandenen technischen Einrichtungen
- Hinweis auf mögliche Gefahrenquellen
- Übergabe aller erforderlichen Schlüssel zur Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten
5.2. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer und dessen Personal die notwendigen Schlüssel für die Betreuung
der beauftragten Bereiche des Grundstücks sowie der baulichen Anlagen zur Verfügung. Die Genehmigung
zum Betreten der beauftragten Bereiche gilt als erteilt.
§ 6 Vertragsleistungen des Auftragnehmers
6.1. Der konkrete Leistungsumfang des Auftragnehmers wird objektspezifisch im Leistungsverzeichnis festgelegt.
Er umfasst ausschließlich die dort benannten Gemeinschaftseinrichtungen und Dienstleistungen.
6.2. Die vereinbarten Leistungen beinhalten die übliche Pflege und Reinigung, einschließlich der Beseitigung
von gängigen Abfallmengen. Bei wesentlichen Verunreinigungen behält sich der Auftragnehmer das Recht
vor, nach Rücksprache mit dem Kunden, zusätzliche Kosten für die Beseitigung in Rechnung zu stellen.
6.3. Sonderleistungen wie Materialeinsatz (Pflanzen, Samen, Dünger, Ersatzteile) und Kleinreparaturen an
den Gemeinschaftseinrichtungen, die eine Arbeitszeit von maximal 30 Minuten nicht überschreiten, werden
gesondert berechnet.
6.4. Maßangaben im Vertrag sind vor Vertragsabschluss vom Auftraggeber zu prüfen. Reklamationen nach
Vertragsabschluss hinsichtlich der Maßangaben sind ausgeschlossen.
6.5. Turnusmäßige Leistungen werden nur während der regulären Arbeitszeiten (Montag bis Freitag,
Werktage) erbracht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 7 Teilleistungen und Subunternehmer
7.1. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen an Subunternehmer zu vergeben. Der Anbieter bleibt für die
ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen jedoch vollumfänglich verantwortlich.
7.2. Wenn der Anbieter eine Leistung nicht vertrags- oder fristgerecht erbringen kann, ist der Kunde
unverzüglich darüber zu informieren.
§ 8 Wartungspauschale und Zusatzleistungen
8.1. Im Servicevertrag oder Leistungsverzeichnis kann eine Pauschale für technische Wartungs- und
Kontrollarbeiten an gemeinschaftlich genutzten Anlagen (Hausbeleuchtung, Heizung, sonstige technische
Einrichtungen) sowie für die 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Gefahrenabwehr vereinbart werden.
8.2. Materialkosten (z.B. Leuchtmittel) und Einsätze zur Behebung von Störungen werden zusätzlich in
Rechnung gestellt.
8.3. Der Kunde übergibt dem Anbieter eine Liste für den Umgang mit Störungen, die dieser bereitzustellen
hat.
8.4. Leistungen, die über den im Leistungsverzeichnis festgelegten Rahmen hinausgehen, werden gesondert
vereinbart und abgerechnet.
§ 9 Schadenserkennung und Notfälle
9.1. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden unverzüglich alle während der Vertragsdurchführung
erkannten Schäden und Mängel am betreuten Objekt zu melden.
9.2. In Notfällen (Heizungsausfall, Rohrbruch, Stromunterbrechung, etc.) ist der Anbieter berechtigt und
beauftragt, den Schaden selbst oder durch Dritte zu Lasten des Kunden zu beheben, auch ohne vorherige
Benachrichtigung des Kunden.
9.3. Größere Reparaturen werden nur nach einem Kostenvoranschlag und gesonderter Beauftragung
durchgeführt.
§ 10 Preise, Provisionen und Zahlungsbedingungen
10.1. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
10.2. Provisionen für den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilienkäufen betragen jeweils 3,57 % des
Kaufpreises für Käufer und Verkäufer (inkl. MwSt.), sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen
wurden.
10.3. Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen beträgt die Provision 3 Monatsmieten bei Verträgen mit
einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren und 4 Monatsmieten bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
10.4. Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Geschäfts fällig und ist ohne Abzug zu zahlen.
10.5. Der Kunde gerät 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt werden
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Verbraucher und 9 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz für Unternehmer berechnet.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
11.1. Haftung des Anbieters
- Der Anbieter haftet für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen,
uneingeschränkt. - Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. - Für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen, die nicht im
Besitz oder im Einflussbereich des Anbieters liegen, haftet der Anbieter nicht.
11.2. Haftungsausschluss
- Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse oder unvorhersehbare Einwirkungen Dritter
verursacht werden, haftet der Anbieter nicht. Dazu zählen unter anderem extreme Wetterereignisse,
Vandalismus, Streiks, Pandemien und vergleichbare Ereignisse. - Der Anbieter haftet nicht für geringfügige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Leistung oder
für den Fall, dass technische Gegebenheiten nicht vollständig den Vorstellungen des Kunden entsprechen,
solange dies keinen wesentlichen Mangel darstellt.
11.3. Gewährleistung
- Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach
Leistungserbringung anzuzeigen. Bei Versäumnis dieser Frist erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. - Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung. Der Anbieter kann nach
eigener Wahl den Mangel entweder durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Leistung
beheben. - Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, ist der
Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder den Vertrag zu kündigen.
§ 12 Verjährung von Ansprüchen
12.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der
Abnahme der Leistung, sofern der Anbieter nicht arglistig handelt oder eine Garantie übernommen hat.
12.2. Ansprüche aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen, aus Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie
aus grob fahrlässigem Verhalten verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
13.1. Der Anbieter verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
13.2. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten
erhebt, speichert und verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks
verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
13.3. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen, sowie
das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
13.4. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen
Informationen nur für den Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden und diese Dritten gegenüber geheim
zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 14 Aufrechnungs - und Zurückbehaltungsrecht
14.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
14.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit seine Gegenansprüche auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
§ 15 Abtretung von Rechten
15.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne die ausdrückliche schriftliche
Zustimmung des Anbieters abzutreten.
15.2. Der Anbieter behält sich vor, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem an Dritte zu
übertragen, sofern dies den berechtigten Interessen des Kunden nicht widerspricht.
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
der Sitz des Anbieters vereinbart.
16.3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten
sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese AGB treten mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.